Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt auf Dauer der Wahlperiode zwei Rechnungsprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstands sein dürfen. Sie haben jährliche mindestens eine Prüfung der Vereinskasse vorzunehmen und einen Rechnungsprüfungsbericht anzufertigen.

 

Als Rechnungsprüfer wurden gewählt:

 

Zu Ihren Aufgaben gehören u. a.