Fördersätze
Jede LEADER Region konnte die in der Strategie der lokalen Entwicklung (SLE) festgeschriebenen Fördersätze selbstständig festlegen. Die LAG Nordvorpommern e. V. hat in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren den Durchschnitt der vorgeschlagenen Fördersätze gebildet und in der Tabelle aufgeführte Fördersätze beschlossen. Die Fördersätze unterscheiden sich nach Handlungsfeld und Rechtsform des Antragstellers.
Handlungsfeld | Antragsteller | Fördersätze in % |
Netz(werk) nachhaltiger Tourismus | juristische Personen des öffentlichen Rechts / gemeinnützige Vereine / Stiftungen | 84 |
juristische Personen des privaten Rechts / natürliche Personen und Personengesellschaften | 80 | |
Dynamische und zukunftsfähige Wirtschaftsregion | juristische Personen des öffentlichen Rechts / gemeinnützige Vereine / Stiftungen | 76 |
juristische Personen des privaten Rechts / natürliche Personen und Personengesellschaften | 72 | |
den DEMOGRAPHISCHEN WANDEL aktiv gestalten | juristische Personen des öffentlichen Rechts / gemeinnützige Vereine / Stiftungen | 84 |
juristische Personen des privaten Rechts / natürliche Personen und Personengesellschaften | 80 | |
Kultur, Gemeinschaft und regionale Identität | juristische Personen des öffentlichen Rechts / gemeinnützige Vereine / Stiftungent | 84 |
juristische Personen des privaten Rechts / natürliche Personen und Personengesellschaften | 80 | |
Denk Mal Zukunft | juristische Personen des öffentlichen Rechts / gemeinnützige Vereine / Stiftungen | 78 |
juristische Personen des privaten Rechts / natürliche Personen und Personengesellschaften | 74 |
In begründeten Ausnahmefällen hat die LAG Nordvorpommern e. V. die Möglichkeit den Fördersatz auf maximal 90 % zu erhöhen.
Die maximalen Fördersätze für Kirchen und private Antragsteller (natürliche Personen, juristische Personen & Personengesellschaften) begrenzen sich auf 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Überschreiten einer Grenze von 30.000 €.
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 €.