Nicht zuwendungsfähige Kosten

  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen sowie den Kauf von Lebendinventar
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
  • Betriebskosten, Beherbergungs- und Bewirtungskosten
  • Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger i.S.v. Arbeitsleistungen und Materialbereitstellung
  • Mehrwertsteuer bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen des privaten Rechts

 

Bitte beachten Sie immer die Angaben in der aktuellen LEADER Richtlinie M-V