Nicht zuwendungsfähige Kosten
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen sowie den Kauf von Lebendinventar
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
- Betriebskosten, Beherbergungs- und Bewirtungskosten
- Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger i.S.v. Arbeitsleistungen und Materialbereitstellung
- Mehrwertsteuer bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen des privaten Rechts
Bitte beachten Sie immer die Angaben in der aktuellen LEADER Richtlinie M-V