Bewertungskriterien

Jedem Antragsteller wird auf der LAG Sitzung im September die Möglichkeit gegeben, sein Projekt kurz vorzustellen und mögliche Fragen der LAG direkt zu beantworten.

 

Die LAG bewertet Ihr Vorhaben anhand einer Bewertungsmatrix. Diese besteht aus 4 Blöcken, den Mindestkriterien, den Allgemeinen Kriterien, den Querschnittszielen und den Qualitativen Kriterien.

 

Wobei die Qualitativen Kriterien je Handlungsfeld unterschiedlich sind.

 

Um auf die Prioritätenliste aufgenommen zu werden, muss Ihr Projekt in seinem Handlungsfeld durchschnittlich min. 45 % der möglichen Punkte erhalten.

 

Damit Sie bei der Projektvorstellung bereits viele Kriterien in Ihren Vortrag beantworten kann, können Sie sich nachfolgend die einzelnen Bewertungskriterien ansehen.