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Fischwirtschaftsgebiet 2021-2027

Allgemein
Die Region Nordvorpommern/Stralsund ist in der Förderperiode 2021-2027 wieder zum Fischwirtschaftsgebiet ernannt worden. 636.000 € Fördermittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) stehen zur Umsetzung von Projektideen bereit. Neben der Region Nordvorpommern/Stralsund gibt es 7 weitere Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, die Fischwirtschaftsgebiet sind.

 

FLAG
FLAG ist die Abkürzung für Lokale Aktionsgruppe Fischerei. Die FLAG ist eine öffentlich-private Partnerschaft ohne Rechtsform und berät und entscheidet über Projekte der Fischwirtschaft.

 

Strategie 

Fischwirtschaftsgebiet Nordvorpommern -aktive Fischerei, maritimes Erbe und zukunftsfähige Wertschöpfung-

Eine Projektidee muss in ein Handlungsfeld passen und mindestens ein Entwicklungsziel erfüllen.

Handlungsfelder

(1) der Fischer und sein Handwerk

Schaffung neuer Einkommensmöglichkeiten, Wertschöpfungsketten, Veredlung, Direktvermarktung, Senkung der CO2-Emission, Fachkräftesicherung, Vernetzung, Wissensaustausch, Freizeitfischerei, Angeltourismus, Biodiversität 

 

(2) maritimes Erbe und regionale Infrastruktur

fischereiliche Tradition und maritimes Erbe, Museen und Ausstellungen, moderne und interaktive Methoden, Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang Fischerei und Tourismus, Hafenanlagen und maritime Anlagen   

Entwicklungsziele

EZ 1: Stärkung und Sicherung der Fischerei an den Standorten der Region, insbesondere durch Erschließung neuer und Ausbau bestehender Einkommensmöglichkeiten (Diversifizierung)

 

EZ 2: Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere im Umfeld der Fischerei und ihrer Häfen, einschließlich Fließgewässer

 

EZ 3: Bewahrung und Vermittlung der fischereilichen Tradition und des maritimen kulturellen Erbes. 

 

EZ 4: Stärkung des Images der Fischwirtschaft, einschließlich des Produktes "regionaler Fisch"

 

EZ 5: Vernetzung von regionalen Akteuren, Aktivitäten und regionalen Angeboten 

 

EZ 6: Erweiterung und Qualitätsverbesserung des maritimen touristischen und kulturellen Angebots

Fördersatz

100 % für öffentliche Antragsteller

öffentliche Antragsteller müssen 30 % Kofinanzierung aus Ihrem eigenen Haushalt aufbringen 

49 % für private Antragsteller 

das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Kofinanzierung für private Antragsteller

 

Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller die Projektbeschreibung Fischwirtschaftsgebiet beim Regionalmanagement einreichen. Die FLAG wird die unterschiedlichen Projekte sichten und bewerten. Anhand der erreichten Punktzahl und des zur Verfügung stehenden Budgets kann der Förderantrag beim Fischereireferat des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt gestellt werden. 

Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Projektumsetzung begonnen werden.