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Veranstaltungen

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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Vereins ist für Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten zuständig. Sie entscheidet über  die Grundsätze der Vereinsarbeit, wählt alle 3 Jahre den Vorstand und ist das maßgebliche Entscheidungsgremium hinsichtlich der Bewertung, Priorisierung und Förderung von Projekten. Sie beschließt jährlich im Herbst die Prioritätenliste für das Folgejahr.

 

Hier finden Sie immer den aktuellen Termin der nächsten Mitgliederversammlung.

 

Die Mitgliedschaft im Verein steht prinzipiell allen Gebietskörperschaften, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Vereinen und Unternehmen offen, die die Ziele des Vereins fördern wollen. Bei allen Beschlüssen zu Auswahlentscheidungen für die LEADER-Förderung ist jedoch sicherzustellen, dass weder Behörden noch einzelne Interessengruppen mehr als 49% der Stimmrechte besitzen und mindestens 50% der Stimmberechtigten der Gruppe der „Wirtschafts- und Sozialpartner oder sonstigen Vertreter der Zivilgesellschaft“ angehören. Momentan stellt sich die Verteilung der Interessengruppen wie folgt dar:

 

43    Öffentliche Partner  
14    Wirtschaftspartner
21    Sozialpartner   
14    natürliche Personen
3     Fördermitglieder

 

Die Mitgliederversammlung: 

 

  • ist das maßgebliche Entscheidungsgremium hinsichtlich der Projektförderung

  • ist maßgeblich an der Erstellung und Bestätigung der Prioritätenliste beteiligt

  • beschließt Projekte, Förderhöhen und evtl. Auflagen

  • beschließt die Grundsätze der Vereinsarbeit

  • entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern

  • setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest

  • beschließt die Beitragsordnung

  • beschließt gegebenenfalls über Satzungsänderungen/ Vereinsauflösung

  • nimmt den Jahresbericht und Rechnungsprüfungsbericht entgegen

  • nimmt die Entlastung des Vorstands vor

  • wählt die Mitglieder der Vorstände und die Rechnungsprüfer