Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Vereins ist für Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten zuständig. Sie entscheidet über die Grundsätze der Vereinsarbeit, wählt alle 3 Jahre den Vorstand und ist das maßgebliche Entscheidungsgremium hinsichtlich der Bewertung, Priorisierung und Förderung von Projekten. Sie beschließt jährlich im Herbst die Prioritätenliste für das Folgejahr.
Hier finden Sie immer den aktuellen Termin der nächsten Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft im Verein steht prinzipiell allen Gebietskörperschaften, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Vereinen und Unternehmen offen, die die Ziele des Vereins fördern wollen. Bei allen Beschlüssen zu Auswahlentscheidungen für die LEADER-Förderung ist jedoch sicherzustellen, dass weder Behörden noch einzelne Interessengruppen mehr als 49% der Stimmrechte besitzen und mindestens 50% der Stimmberechtigten der Gruppe der „Wirtschafts- und Sozialpartner oder sonstigen Vertreter der Zivilgesellschaft“ angehören. Momentan stellt sich die Verteilung der Interessengruppen wie folgt dar:
43 Öffentliche Partner
14 Wirtschaftspartner
21 Sozialpartner
14 natürliche Personen
3 Fördermitglieder
Die Mitgliederversammlung:
ist das maßgebliche Entscheidungsgremium hinsichtlich der Projektförderung
ist maßgeblich an der Erstellung und Bestätigung der Prioritätenliste beteiligt
beschließt Projekte, Förderhöhen und evtl. Auflagen
beschließt die Grundsätze der Vereinsarbeit
entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern
setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest
beschließt die Beitragsordnung
beschließt gegebenenfalls über Satzungsänderungen/ Vereinsauflösung
nimmt den Jahresbericht und Rechnungsprüfungsbericht entgegen
nimmt die Entlastung des Vorstands vor
wählt die Mitglieder der Vorstände und die Rechnungsprüfer