LEADER 2023 - 2027
LEADER geht in die nächste Förderperiode.
Nordvorpommern ist auch in der Förderperiode 2023-2027 wieder LEADER-Region. 4,5 Mio. € stehen der LAG (Lokalen Aktionsgruppe) für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung.
Handlungsfelder
Zusammen-Wirken
regionale klimaneutrale Energiegewinnung, regionale Produkte, regionale Wirtschaft und Wertschöpfungsketten, Wirtschaftsnetzwerke, Ausbau von Wirtschaftsstandorten
Zusammen-Leben
Dorfmitten und Dorfgemeinschaftshäuser, Dorfgasthäuser, Freizeiteinrichtungen, Nahversorgung, ländliche Lebensqualität, flächendeckende und alternative Mobilitätskonzepte, Spiel- und Sportplätze
Zusammen-Kommen
Erhalt und Ausbau touristischer Infrastruktur, Landschaftspflege, Naturtourismus, Vernetzung von Tourismus, Natur und Umwelt, Vermarktung, themenorientierte Tourismusentwicklung, Saisonverlängerung
Zusammen-Erleben
Kulturveranstaltungen, kulturelle Bildung, regionale Identität, Traditionen, Brauchtum, Erhalt des kulturellen Erbes, Denkmalschutz
Entwicklungsziele
Aufbau eines resilienten Energiesystems - Effiziente Energienutzung und Verringerung des CO2-Fußabdrucks sowie Identifikation mit dem Klimaschutz
Stärkung der regionalen Wirtschaft und Landwirtschaft durch Verbesserung der Infrastruktur, Wertschöpfung und des Arbeitsplatzangebots
Die Qualität der Wohnstandorte, der Daseinsvorsorge und der Mobilität sichern und verbessern
Teilhabe und Integration aller; generationsübergreifendes und soziales Miteinander im Dorf- und Gemeindeleben
Aufbau und Stärkung von (über)regionalen Netzwerken, Kooperationen und Ehrenamtsstrukturen
Schutz von Natur und Umwelt sowie Erhalt der Lebensgrundlage aller, mit der bewussten Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
Stärkung der nachhaltigen Tourismuswirtschaft und Ausbau von Natur- und Erholungsräumen
Digitale Lösungen und Vernetzung der Infrastruktur- und Angebotsentwicklung zwischen der Küste und dem Binnenland stärken
Stärkung der kulturellen Vielfalt, des traditionellen Erbes und der gemeinsamen regionalen Identität
Stärkung außerschulischer Lernorte und generationsübergreifende Bildungsangebote
Förderung und Fördersätze
die Minimalförderung liegt bei 2.500 €
die Maximalförderung liegt bei 200.000 €
rein Spielplätze werden mit maximal 100.000 € gefördert
öffentliche Antragsteller | private Antragsteller | |
Zusammen-Wirken | 94 % | 80 % |
Zusammen-Leben | 94 % | 80 % |
Zusammen-Kommen | 88 % | 72 % |
Zusammen-Erleben | 88 % | 72 % |
Ausnahmen:
- alle Projekte, unabhängig vom Antragsteller, die keine Basisdienstleistung bzw. die produktive Investitionen dar stellen, werden mit einem Fördersatz von 65 % gefördert.
- Projekte privater, wirtschaftlich tätiger Antragsteller/-innen mit einer Fördersumme von mehr als 30.000 € ELER Mittel werden mit einem Fördersatz von 65 % gefördert.
Was sind Basisdienstleistungen?
Als Basisdienstleistungen gelten Vorhaben zur Stimulierung des Wachstums und der Förderung der ökologischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete, insb. durch die Entwicklung der lokalen und sozialen Infrastruktur und der lokalen Grundversorgung (auch in den Bereichen Freizeit, Informations- und Kommunikationstechnologien) sowie der Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der Dörfer und ländlichen Landschaften.
Was sind produktive Investitionen?
Produktive Investitionen sind Investitionen in Anlagegüter oder immaterielle Wirtschaftsgüter für Unternehmen, die in der Produktion von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden sollen und zu Bruttoinvestitionen und Beschäftigung beitragen.
Fördervoraussetzung
das Vorhaben muss in eins der 4 Handlungsfelder passen
das Vorhaben wird im Raum Nordvorpommern umgesetzt (Stralsund ist ausgeschlossen)
Eigenmittel und Folgekosten müssen gesichert sein
mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
Antragsteller/-in ist Eigentümer/-in oder langfristige/-r Nutzer/-in
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