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Veranstaltungen

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LEADER FÖRDERUNG

Sie haben eine Projektidee und wissen nicht ob es in das LEADER Förderprogramm passt. An dieser Stelle möchten wir Sie über die Fördermöglichkeiten und Vorgehensweisen in der LEADER Förderung informieren.

 

Ihr Vorhaben muss in dem Aktionsgebiet der LAG Nordvorpommern liegen und mindestens ein Handlungsfeld und ein Entwicklungsziel aus der SLE erfüllen.

 

LEADER NVP Projektgebiet

 

Wenn die Mindestkriterien erfüllt sind, reichen Sie bis zum 15.08 Ihre ausgefüllte Projektbeschreibung (word) beim Regionalmanagement ein, um eine mögliche Förderung für das kommende Jahr zu erhalten.

LEADER Verfahren

Verfahren

Fördersätze

Fördersätze

* Kirchen und private Antragsteller erhalten ab einer Fördersumme von 30.000 € ab dem Projektauswahlverfahren 2017 einen maximalen Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. (LAG Beschluss vom 29.05.2017)

Mindestvoraussetzungen

  •  Projekt trägt zur Umsetzung der Strategie bei und erfüllt mindestens ein Entwicklungsziel in einem Handlungsfeld
  •  Fristgerechte Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Regionalmanagement bis zum 15.08. des Jahres
  •  mit der Maßnahme/dem Projekt wurde noch nicht begonnen
  •  beantragte Förderung muss mindestens 2.500 € betragen
  •  Erreichung eines Mindestgrad der Erfüllung der Projektauswahlkriterien von 45 % auf den Bewertungsbögen
  •  Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung eines der Ziele gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  •  Sicherung der nationalen Kofinanzierung - 10 % der Fördersumme müssen durch einen öffentlich kontrollierten Haushalt erbracht werden z. B. Gemeinde oder Kirche. Wenn diese Kofinanzierungsmittel nicht erbracht werden können, hat der Antragsteller die Möglichkeit sich auf die Landesmittel zu bewerben. Dafür benötigt die LAG Nordvorpommern  einen Negativbescheid der Gemeinde/Kirche 

Nicht zuwendungsfähige Kosten

  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen sowie den Kauf von Lebendinventar
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
  • Betriebskosten, Beherbergungs- und Bewirtungskosten
  • Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger i.S.v. Arbeitsleistungen und Materialbereitstellung
  • Mehrwertsteuer bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen des privaten Rechts

 

Bitte beachten Sie immer die Angaben in der aktuellen LEADER Richtlinie M-V

Flyer

Alle wichtigen Informationen zum LEADER Förderprogramm finden Sie auch nochmal hier auf unserem Flyer (pdf).